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Folgende Leistungen übernehme ich gern für Sie -
in freiberuflicher Mitarbeit oder als Auftragnehmer:
Landschaftsplanung und Artenschutz
- Umweltverträglichkeitsstudien und -gutachten
- Landschaftspflegerische Begleit- und Ausführungsplanung
- Vorprüfung und FFH- und SPA-Verträglichkeitsprüfung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
- Landschaftsplanung in der Flurneuordnung
Bauvorhaben sind i.d.R. mit einem Verlust des offenen Bodens mitsamt der gewachsenen Bodendecke und diversen weiteren Beeinträchtigungen auf Flora und Fauna verbunden. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft gibt es gesetzlich festgelegte Instrumentarien der Landschaftsplanung, um diesen Eingriff zu vermeiden, zu minimieren, auszugleichen bzw. zu ersetzen (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltverträglichkeitsprüfung, Artenschutzfachbeitrag). Bei Eingriffen in Schutzgebiete sind zudem Verträglichkeitsprüfungen hinsichtlich der möglichen Beeinträchtigung der Schutzziele durchzuführen.
Freiraumplanung
- Freiraumplanung im Siedlungs- und Gewerbebereich
- Neugestaltung von Grünanlagen und Friedhöfen
- Erstellung von Pflanzplänen
- Planung von Straßenbegleitgrün
- Entwicklung von Dorferneuerungskonzepten
Meine Zielsetzung: Ästhetisch ansprechende und ökologisch sinnvolle Gestaltung unter der Maßgabe der Wirtschaftlichkeit und der Erhaltung erhaltenswerter Elemente.
Private Gartengestaltung - Beratung, Planung und Ausführung von
Haus- und Villengärten
Baumkontrolle - Baumkontrolle nach FLL
- Gehölzwertermittlung nach FLL
Unter Baumkontrolle versteht man die visuelle Beurteilung der Bäume anhand eines standardisierten Erfassungsbogen zur Kontrolle ihrer Verkehrssicherheit.
Betrachtet werden Merkmale der Krone, des Stammes bzw. Stammfußes, der Wurzel und des Baumumfeldes.
Die möglichen Gefahren wie Schrägstand, Zwiesel in Kombination mit entsprechenden Schadsymptomen, Totholz, Risse, angebrochene Äste, Morschungen werden am jeweiligen Baum nach ihrer Bedeutung für die Verkehrssicherheit bewertet.
Im Oktober 2011 erfolgte die Qualifizierung und Eintragung in die Liste der FLL-Zertifizierten Baumkontrolleure auf der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.)-Homepage.
Gehölzwertermittlung
Da die Anlage und Pflege von Grünflächen mit finanziellem Aufwand verbunden ist, besitzt Schutz- und Gestaltungsgrün zusätzlich zum ideellen Wert einen Geldwert.
Es gibt zahlreiche Anlässe, bei denen dieser Wert konkret benannt werden muss, z.B.:
- für den privaten Schadensersatzanspruch bei Beschädigung
von Grünflächen - für die Entschädigung bei öffentlich-rechtlicher, teilweiser
bzw. vollständiger Inanspruchnahme von Grundstücken
- für die Einschätzung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses
von Baumpflegemaßnahmen
- privatrechtliche Auseinandersetzungen
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